AsA flex: Unterstützung in der Ausbildung
Ab Herbst 2021 werden die Assistierte Ausbildung (AsA) und die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) durch die neue Maßnahme AsA flex abgelöst. Sie ist ein Angebot der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf während einer betrieblichen Ausbildung. Die Unterstützung erfolgt dabei individuell auf die Bedürfnisse des Auszubildenden angepasst, kann bereits vor Beginn einer Ausbildung erfolgen und während der gesamten Ausbildungszeit fortgeführt werden.
AsAflex - die wichtigsten Fakten
- Die Aufnahme einer Berufsausbildung (Vorphase) und
- die Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung (begleitende Phase).
Förderungsberechtigt sind junge Menschen,
- die Unterstützung brauchen, um eine Berufsausbildung aufzunehmen oder fortzusetzen oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen.
- die nach Kündigung oder Auflösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere Berufsausbildung nicht aufnehmen können.
- die nach Abschluss einer durch AsA unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können.
- die während einer Einstiegsqualifizierung (EQ) zusätzlicher Unterstützung bedürfen.
In der Vorphase findet das Matching zwischen der/dem Teilnehmenden und dem Ausbildungsbetrieb statt bzw. wird der Übergang in eine betriebliche Ausbildung sichergestellt. In der begleitenden Phase, die den Kern der AsA flex darstellt, erhält man Stütz- und Förderunterricht durch qualifizierte Fachkräfte mit vertiefter pädagogischer Berufserfahrung mit jungen Menschen.
Das Konzept der AsA flex garantiert, dass der/die Teilnehmende eine persönliche Bezugsperson (Ausbildungsbegleiter) über den gesamten Verlauf der Maßnahme hat.
- Anbahnung von Ausbildungsverträgen
- Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
- Vertiefung von Fachpraxis und Theorie
- Verringerung von Sprachdefiziten
- Verbesserung des Sozialverhaltens
- Gezielte Prüfungsvorbereitung