Spengler Meisterschule Teil I und II

Warteliste

Gebühren

Kurs: 9.695,00 €

Prüfung: 630,00 €

förderfähig

Unterricht

04.11.2024 - 26.04.2025

Mo-Do 08:00 - 15:45 Uhr, Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 722 UE

Lehrgangsort

Daimlerstr. 5
97082 Würzburg
Haus D - 1. OG - Spengler-Werkstatt

Gabi Bauer

Tel. +49 931 4503-2104

g.bauer--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 3518006-0

  • Eindecken von Dächern in Falztechnik
  • Anfertigen von kunsthandwerklichen Gegenständen
  • Innenraumbekleidung
  • Treiben von Blechen
  • Hartlöten, WIG-Schweißen
  • Eindecken von Dachmodellen
  • Verarbeiten der gebräuchlichsten Baumetalle
  • Planung von Auftragsabwicklungsprozessen für den Spengler- / Klempner-Meister
  • Kalkulation und Auftragsabwicklung mit EDV für den Spengler- / Klempner-Meister
  • Kommunikation für Kunden- und Verkaufsmanagement

Ziel

In der Spenglermeisterschule erlangen Sie eine praxisnahe Qualifikation, die zur Ausübung einer Spengler- / Klempner-Meisterposition in einem Spenglerbetrieb befähigt. Neben diesem klassischen Einsatzgebiet ergeben sich weitere Beschäftigungsmöglichkeiten wie z.B. bei Werkstattausrüstern und Zulieferern.

Zielgruppe

Besonders qualifizierte und engagierte Persönlichkeiten aus dem Spenglerhandwerk, die Ihre Zukunft als Spengler- / Klempner-Meister gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen. Ebenso empfiehlt sich der Spenglermeister als Zweitmeister für die artverwandten Handwerke IHB, Dachdecker und Zimmerer, um anfallende Spenglerarbeiten fachgerecht auszuführen zu können.

Information

Schmuckmeisterbrief: 45,00 EUR
Nebenkosten praktische Meisterprüfung: ca. 350,00 EUR
Lernmittel: ca. 340,00 EUR

Änderungen vorbehalten!

Arbeitsmaterial

Der genaue Unterrichtsplan und die von Ihnen bestellten Bücher (s. Anlage) werden Ihnen bei Kurseröffnung ausgehändigt. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Bücher anderweitig zu besorgen. Bitte bringen Sie am 1. Unterrichtstag die Lernmittel lt. beigefügter Liste mit.

Voraussetzungen

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.

Kursleiter

Arno Fell

Abschluss

Spengler-Meister

Lehrplan

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Meister-BAföG). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Zertifizierung