
Förderung der WeiterbildungMeisterbonus – 3000 Euro erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss
Mit dem Meisterbonus fördert die Bayerische Staatsregierung erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen, wie zum Beispiel einen Meisterkurs.
Was ist der Meisterbonus?
Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 Euro.
Wer erhält den Meisterbonus?
Der Meisterbonus wird für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Bei der Handwerkskammer für Unterfranken sind dies folgende Fortbildungsabschlüsse:
- Bachelor Professional in Betriebsinformatik (HWK)
- Gebäudeenergieberater/in (HWK)
- Gepr. Betriebswirt/in (HwO)
- Gepr. Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der HwO - Bachelor Professional für Kaufmännisches Management (HwO)
- Wirtschaftsinformatiker/in (HWK)
Voraussetzungen für den Meisterbonus:
- Der Abschluss ist in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgeführt.
- Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegt in Bayern.
- Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und das Zeugnis wurde von dieser ausgestellt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung für einen in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgelisteten Abschluss in Bayern nicht angeboten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Prüfung in Bayern grundsätzlich nicht angeboten wird oder über ein Jahr auf die Prüfung gewartet werden müsste. In allen anderen Fällen verliert der Absolvent die Berechtigung auf den Meisterbonus, wenn er die Prüfung außerhalb Bayerns absolviert. In Grenzfällen oder bei Zweifeln sollten Sie vor Prüfungsanmeldung mit uns Kontakt aufnehmen.
- Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Was ist zu beachten?
- Für werdende Meister, die nicht alle vier Teile der Meisterprüfung in Bayern absolvieren, gilt es zu beachten, die Teil I und II prüfende Handwerkskammer stellt am Ende das Prüfungszeugnis aus. Bitte stellen Sie sicher, dass dadurch die Voraussetzungen nicht entfallen.
- Wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort in Bayern hatten, erhalten Sie den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung. Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Feststellung vom letzten Prüfungstag abweichen kann.
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden. Bei gleichzeitiger Teilnahme am schulischen und beruflichen Prüfungsverfahren (z.B. Fachschule-/Kammerprüfung) wird der Bonus lediglich einmal für die zeitlich erste Prüfung gewährt.
Ist ein Antrag zu stellen?
Die Absolventen der Handwerkskammer für Unterfranken erhalten zusammen mit dem Prüfungszeugnis den Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Meisterbonus. Das ausgefüllte Originalformular sowie die erforderlichen Nachweise müssen bis zum festgelegten Rücksendetermin eingereicht werden, um für die nächste Auszahlung berücksichtigt zu werden.
Ausnahme: Sie sind in Unterfranken wohnhaft, haben jedoch Ihren Meister in einer Handwerkskammer außerhalb Bayerns absolvieren müssen, da in Bayern kein Meisterprüfungsausschuss vorhanden ist? In diesem Fall können Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular nutzen. Wir prüfen Ihren Fall gerne und lassen Ihnen ggf. das Antragsformular zukommen.
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Die Auszahlung des Meisterbonus an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr (im Juni / Juli bzw. November / Dezember). Die Handwerkskammer für Unterfranken wird Sie darüber schriftlich benachrichtigen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Unter stmwi.bayern.de sind umfassende Informationen zum Meisterbonus eingestellt.
Der Meisterbonus steht unter Haushaltsvorbehalt. Die aktuelle Richtlinie ist bis zum 31.12.2027 gültig.