Was wird gefördert?

Gefördert wird eine Aufstiegsfortbildung pro Antragssteller - sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Hat man zuvor bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht förderschädlich.

Maßnahmebeitrag:

Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen sowie bei E-Learning- und Blended-Maßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:
Zuschuss 40 % und Darlehen 60 %

Die Kosten für das Meisterprüfungsprojekt "Meisterstück" werden bis zu 2.000 € mit 40 % Zuschuss gefördert.

Diese Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Leistungskomponente von 40 Prozent:

Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 40 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt. Damit erhöht sich letztlich der staatliche Zuschuss im Rahmen des Maßnahmebeitrages.

Unterhaltsbeitrag:

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt in Form eines Zuschusses (50 %) und Darlehens.

Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig. Die Vermögensfreibeträge wurden mit der Gesetzesnovelle 2016 deutlich erhöht.

Berücksichtigung der Prüfungsvorbereitungsphase für den Unterhaltsbeitrag am Ende der Gesamtmaßnahme:

Zwischen Ende der Maßnahme und Ablegung der Prüfung (Anfertigung des Prüfungsstückes) wird der bereits gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monate als Darlehen weitergezahlt.

Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende (Zuschuss pauschal 130,- €) und Erhöhung des Kinderzuschlags.