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Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Bildungszentrum WürzburgWeiterbildungsstipendium

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gezielt junge Fachkräfte bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen der Berufsbildung.



 Mehr zum Thema unter www.weiterbildungsstipendium.de

Wer kann gefördert werden?

Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat,
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen 1., 2. oder 3. Platz erreicht hat oder
  • seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann.

Die Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. Durch Anrechnungszeiten (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Elternzeit, Migration usw.) kann eine Aufnahme auch bis zu drei Jahren später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.



Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Maßnahmen, z.B.:

  • Fachbezogene berufliche Qualifikationen,
  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau usw.),
  • Fachübergreifende und allgemein berufliche und soziale Maßnahmen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).

 Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden.
Maßnahmen, die vor Antragsstellung begonnen haben, können nicht gefördert werden.



Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von max. drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700 EUR, also insgesamt bis zu 8.100 EUR beantragen.

Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten pro Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert jedoch nicht den Gesamtförderbetrag von 8.100 EUR.



Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis der Bewerberin/des Bewerbers eingetragen war. Die Handwerkskammer für Unterfranken ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungsmaßnehmen und zahlt die Fördermittel aus.

Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist der 15. November des Vorjahres.

Bei Interesse bzw. Erstkontakt wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Ansprechpartnerin Lisa Henning, Tel. Nr. 0931/30908-1138.