Wer kann gefördert werden?
Besonders erfolgreiche Gesellen können ein Stipendium zur Förderung beruflicher Weiterbildung erhalten. Die wichtigsten Details werden im Folgenden dargestellt. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien.
Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind. Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder durch Sieg beim Praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend auf Landesebene. In aller Regel gibt es mehr Bewerber als freie Stipendien, was ein Auswahlverfahren erforderlich macht. Daher können leider nicht alle Bewerber berücksichtigt werden.