Allgemein-theoretischer Meistervorbereitungslehrgang Teil III + IV, Vollzeit

wenige Plätze

Garantierte Durchführung

Details

Gebühren

Kurs: 3.035,00 €

Prüfung: 330,00 €

förderfähig

Nebenkosten

Lernmittel: Teil III = 70 Euro; Teil IV = 55 Euro

Unterricht

08.09.2025 - 07.11.2025

Mo.-Fr. 08:00 - 15:45 Uhr, gel. auch Samstags

Vollzeit

Lehrgangsdauer 355 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Hasenhägweg 67

63741 Aschaffenburg

2. OG - Theorieraum 1

Kontakt

Michaela Sperling

Tel. +49 6021 4904-5154

m.sperling--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 3518035-0

 

Inhalte

Teil III - Kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse

  • Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
  • Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
  • Recht und Steuern

Teil IV - Berufs und Arbeitspädagogik

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Ziel

Mit den erfolgreich abgelegten Prüfungen in allen vier Teilen der Meisterprüfung erhalten Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis und schaffen sich somit ein Fundament für eine erfolgreiche Zukunft als Selbstständige/r oder als Führungskraft.

Ihr Nutzen

  • Mit fundierten betriebswirtschaftlichem Wissen machen Sie sich fit für eine Existenzgründung.
  • Sie verfügen über das optimale fachliche, rechtliche und pädagogische Know-how um Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden.
  • Der Meister eröffnet weitere Fortbildungschancen bis hin zum Studium.
  • Sie können zwischen verschiedenen Kursorten, Terminen und Lernformen wählen.

Information

Hinweise
Die Teile III und IV können auch einzeln gebucht werden.
Bei Terminen und Gebühren: Änderungen vorbehalten!

Arbeitsmaterial

Die Lernmittel werden Ihnen am ersten Kurstag ausgehändigt. Bitte bringen Sie einen Laptop oder Tablet sowie Schreibzeug und einen Taschenrechner mit.

Voraussetzungen

a) Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.
Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.

b) Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Carolin Blum

Abschluss

Nach bestandener Prüfung vom Teil IV bzw. Teil III erhalten Sie ein Teilzeugnis.

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Aufstiegs-BAföG). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

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